Regiebetrieb


Gewässer- und Bauwerksunterhaltung

Wechselseitige Mahd durch „beobachtende“ Unterhaltung in der Lethe. Durch die abschnittsweise Stromstrichmahd werden mäandrierende Bereiche im Gewässer mit entsprechender Abflussleistung geschaffen ohne unnötige Eingriffe in das gesamte Gewässerregime.

Wir halten es heute für selbstverständlich, dass nach einem kräftigen Regenguss das Wasser im Boden verschwindet und – eines Tages – wieder dem Meer zufließt. Doch bis dahin ist es ein langer Weg, auf dem das Wasser in Gräben, Bäche, Flüsse und in das örtliche Kanalnetz gelangt. Zu viel und zu wenig Wasser gefährdet das Leben. Aus diesem Grund muss unser Wasser auch in der Fläche bewirtschaftet werden. Unsere Infrastruktur (Verkehrswege, Wohn- und Gewerbegebiete, Landwirtschaft, u.a.) kann nur so aufrecht gehalten werden.

Als Wasserwirtschaft wird nach DIN 4049 die „zielbewusste Ordnung aller menschlichen Eingriffe auf das ober- und unterirdische Wasser“ verstanden. Hierzu gehören die Be- und Entwässerung, die Pflege und Entwicklung unserer Gewässer, die Sicherstellung der Trink- und Brauchwasserversorgung, die Reinigung von Abwässern u.v.m.


Damit das Wasser immer möglichst schadlos fließen kann, müssen unsere Gewässer in Funktion gehalten werden. Diese Unterhaltung wird seit Jahrhunderten im Wesentlichen durch Wasser- und Bodenverbände vorgenommen. Bei der Unterhaltung der Gewässer werden seit vielen Jahren auch Aspekte von Landschafts- und Naturschutz gleichrangig berücksichtigt. Gewässer sollen ihre ökologische Funktion in der Landschaft erfüllen können.
Im Dezember 2000 wurde die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschlossen, nach deren Vorgaben wir arbeiten.

Zum Unterhaltungsumfang des Verbandes gehören eine Vielzahl von Verbandsanlagen:

  • 405,8 km Gewässer II. Ordnung
  • 72,0 km Gewässer II. Ordnung für den UHV Hunte
  • 353,3 km Gewässer III. Ordnung
  • 9,3 km Hunte für das Land Niedersachsen
  • 1 Deichschäferei und 20,7 km Deiche
  • 1 Schöpfwerk und diverse Wehranlagen
  • Sohlabstürze, Sohlgleiten, Siele, Sandfänge
  • Hochwasserentlastungsbauwerk Hunte/Osternburger Kanal

Die Gewässer- und Bauwerksunterhaltung sowie landschaftspflegerische Arbeiten werden in der Regel durch eigene Mitarbeiter*innen, Fahrzeuge und Geräte erledigt (Regiebetrieb). Die Anmietung von Spezialgeräten oder die Durchführung von größeren Baumaßnahmen werden ergänzend durch den Einsatz von Fremdfirmen abgerundet. Dieses Prinzip hat sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt und zeichnet sich durch Ortsnähe, eine hohe Flexibilität, schnelle Reaktionszeiten (z. B. im Hochwasserfall) und Leistungsfähigkeit aus.


Gewässerpflege und –entwicklung

Einbau von Strömungslenkern (hier: Totholz)

Ein neuerer Aspekt des Unterhaltungsbegriffes – resultierend aus den Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie - umfasst die Pflege und Entwicklung. Hierunter sind vielfältige Maßnahmen, Bausteine und Instrumente ergänzend zur ursprünglichen klassischen Unterhaltung zu verstehen mit dem Ziel, die Gewässer im Sinne eines „Verbesserungsgebotes“ aufzuwerten.

Die technischen Möglichkeiten werden schon seit Jahren praktiziert:

  • Modifizierung der Unterhaltung
  • Verbesserung der Strukturen im Gewässer (Totholz, Kieseinbau)
  • Beseitigung von Wanderhindernissen für Fische und andere Organismen
  • Anlage von Gewässerrandstreifen mit/ohne Bepflanzung

Maßnahmen zur Gewässerentwicklung bilden u. a. einen Schwerpunkt der Gewässerallianz.


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